In einigen Fällen einer Entrümpelung stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten für die Entrümpelung? Schließlich gibt es verschiedene mögliche Kostenträger. Ein möglicher Kostenträger ist das Sozialamt. In welchen Fällen übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine Entrümpelung?
Todesfall
Sollten die Kosten für die Entrümpelung nicht durch den Erbbetrag abgedeckt werden können und die Erben können sich diese finanziell nicht leisten, übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Umzug ins Pflegeheim
Bei einem notwenigen Umzug ins Pflegeheim übernimmt in der Regel die Pflegeversicherung die Kosten für den Umzug und die dazugehörige Entrümpelung. Sollten danach noch weitere Kosten offen oder nicht von den Versicherungen abgedeckt sein, werden diese durch das Sozialamt getragen.
Kostenübernahme durch das Sozialamt wird von Fall zu Fall entschieden
Auch in einigen anderen Fällen können die Entrümpelungskosten durch das Sozialamt getragen werden. Wenn die Mieter- oder Vermieterpartei beispielsweise zahlungsunfähig sind, kann nach eingehender Prüfung der Sachlage das Sozialamt als Kostenträger auftreten. Sollten Sie sich in dieser oder einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen und sich eingehend zu den Möglichkeiten der Finanzierung und Kostenübernahme beraten lassen.
In einigen Fällen werden zum Vergleich 2-3 Angebote für die Kosten einer Entrümpelung angefordert. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin mit uns und holen Sie sich ein unverbindliches Angebot von uns ein.