Sind die Kosten einer Entrümpelung steuerlich absetzbar? Die Kosten für eine Entrümpelung können je nach Auftragsvolumen schnell im vierstelligen Bereich liegen, doch diese müssen Sie nicht allein tragen, sondern können Sie bis zu einer bestimmten Grenze in der Steuererklärung geltend machen und von einer Steuervergünstigung profitieren. Wie dies funktioniert, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag zeigen.
Sie können die Entrümpelungs-Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ in Ihrer Steuererklärung eintragen. Diese Möglichkeit gilt nicht nur im gewerblichen Bereich, sondern auch für Privatpersonen.
Einführung in die Steuerabsetzbarkeit von Entsorgungskosten
Die Steuerabsetzbarkeit von Entsorgungskosten ist ein wichtiger Aspekt bei der Steuererklärung. Hierbei können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. Entrümpelung, Müllabfuhr und Hausauflösung, steuerlich abgesetzt werden. Es ist jedoch wichtig, die richtigen Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen, um diese Kosten erfolgreich abzusetzen. Dazu gehört, dass die Dienstleistungen in Ihrem eigenen Haushalt oder auf Ihrem Grundstück erbracht wurden. Nur so können Sie sicherstellen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt und Sie von einer Steuerermäßigung profitieren.
Was ist unter haushaltsnahen Dienstleistungen zu verstehen?
Bei den haushaltsnahen Dienstleistung werden in der Steuererklärung zwischen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen unterschieden. Eine Entrümpelung sowie die Kosten für einen Umzug würden in diesem Fall in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fallen.
Durch das Eintragen dieser Kosten in Ihrer Steuererklärung können Sie eine Steuerermäßigung bewirken und sich somit einen Teil der Kosten vom Staat erstatten lassen. Beachten Sie, dass nur bevollmächtigte Personen, wie Steuerberater, zu Steuerfragen beraten dürfen.
Sie müssen dabei jedoch beachten, dass die Entrümpelung in Ihrem eigenen Zuhause beziehungsweise auf dem umgebenden Grundstück durchgeführt wurde. Sollte es beispielsweise einen Todesfall gegeben haben, welcher zu einer Entrümpelung führte, die nicht in Ihrem Zuhause stattgefunden hat, können Sie die Kosten nicht über Ihre Steuererklärung absetzen. Sollten Sie zu den Erben gehören, können Sie die Kosten jedoch gegebenenfalls als Nachlassverbindlichkeit über die Erbschaftssteuererklärung angeben. Sollte die verstorbene Person jedoch in Ihrem Zuhause gelebt haben, dann können Sie diese bei Ihrer Steuererklärung eintragen.
Dienstleistungen, die steuerlich abgesetzt werden können
Es gibt verschiedene Dienstleistungen, die steuerlich abgesetzt werden können. Dazu gehören:
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hierzu zählen Tätigkeiten wie Reinigung, Gartenpflege und Entrümpelung. Diese Dienstleistungen müssen in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück erbracht werden.
-
Handwerkerleistungen: Dazu gehören Reparaturen, Modernisierungen und der Einbau von Möbeln und Geräten. Auch hier ist es wichtig, dass die Arbeiten in Ihrem Haushalt durchgeführt werden.
-
Müllabfuhr und Entsorgungskosten: Die Kosten für die Müllabfuhr und die Entsorgung von Abfällen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
-
Kosten für die Hausauflösung und Entrümpelung: Wenn Sie Ihr Haus auflösen oder entrümpeln lassen, können Sie die dabei anfallenden Kosten absetzen.
Es ist wichtig, dass diese Dienstleistungen von einem Unternehmen oder einer selbstständigen Person erbracht werden und dass die Kosten durch eine Rechnung nachgewiesen werden können. Nur so können Sie sicherstellen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Steuerliche Vorschriften für die Absetzbarkeit von Entsorgungskosten
Die steuerlichen Vorschriften für die Absetzbarkeit von Entsorgungskosten sind im Einkommensteuergesetz (EstG) geregelt. Insbesondere § 35a EstG ist hierbei von Bedeutung. Dieser Paragraph ermöglicht es, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen. Wichtig ist, dass die Rechnung für die Dienstleistung alle erforderlichen Angaben enthält, wie z.B. den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die Art und den Umfang der Leistung sowie den Betrag der Kosten. Nur so kann das Finanzamt die Aufwendungen anerkennen und Sie können von einer Steuerermäßigung profitieren.
Entsorgungskosten steuerlich absetzen: Wie setzt man die Kosten für eine Entrümpelung von der Steuer ab?
In dem Feld “haushaltsnahe Dienstleistungen” können Sie als Art der Aufwendung „Entrümpelung“ sowie die dafür angefallenen Kosten eintragen. Ein Auftrag ist erforderlich, um die Entrümpelung durchzuführen und steuerlich geltend zu machen. Es dürfen jedoch je Kalenderjahr nur Kosten von insgesamt bis zu 20.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Von diesen Kosten erkennt das Finanzamt 20 % an.
Sollten Ihre Kosten bei 5.000 € gelegen haben, würde das Finanzamt also 1.000 € berücksichtigen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie die vollen Kosten in Höhe von 5.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Wenn Sie lediglich 1.000 € eintragen, wird das Finanzamt nur 20 % davon berücksichtigen, was nachteilig für Sie wäre.
Tipps für die Steuerabsetzbarkeit von Entsorgungskosten
Um Entsorgungskosten erfolgreich steuerlich abzusetzen, sollten Sie folgende Tipps beachten:
-
Dienstleistung von einem Unternehmen oder einer selbstständigen Person: Stellen Sie sicher, dass die Dienstleistung von einem professionellen Anbieter erbracht wird.
-
Rechnung sorgfältig aufbewahren: Bewahren Sie die Rechnung für die Dienstleistung sorgfältig auf und stellen Sie sicher, dass sie alle erforderlichen Angaben enthält.
-
Überprüfung der Absetzbarkeit nach § 35a EstG: Überprüfen Sie, ob die Kosten für die Dienstleistung nach § 35a EstG abgesetzt werden können.
-
Steuerermäßigung berücksichtigen: Beachten Sie, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen 20% der Kosten beträgt, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Jahr.
-
Nutzung von Steuersoftware: Nutzen Sie eine Steuersoftware, um Ihre Steuererklärung zu erstellen und die Steuerabsetzbarkeit von Entsorgungskosten zu überprüfen. Dies kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.
Durch die Beachtung dieser Tipps können Sie sicherstellen, dass Sie die Kosten für Entsorgung und Entrümpelung erfolgreich von der Steuer absetzen und Ihre Steuerlast reduzieren.
Wieviel erhält man durch die Steuererklärung von den Kosten für die Entrümpelung zurück?
Diese Frage können wir leider nicht eindeutig beantworten, da dies von der jeweiligen Einkommensart und der korrekten Angabe in der Einkommensteuererklärung abhängig ist. Sollten Sie sich in einem regulären Angestelltenverhältnis befinden und monatlich Ihre Einkommenssteuer zahlen, werden durch die Angabe in der Steuererklärung alle Positionen berücksichtigt, die Sie von der Steuer absetzen können. Im Falle einer Entrümpelung wären es 20 % der Kosten, die Sie bezahlt haben.
Erhalten Sie bei uns mit den Standorten München, Stuttgart, Mainz, Freiburg, Badenweiler und Konstanz einen professionellen Partner für Haushaltsauflösung & Entrümpelung.
Wir beraten Sie gerne und geben unsere Expertise an Sie weiter – gleichzeitig schauen wir, dass die Entrümpelungskosten so gering wie möglich für Sie ausfallen.
Hier können Sie ein kostenloses Angebot für Ihre Entrümpelung oder Haushaltsauflösung erhalten und direkt Kontakt mit uns aufnehmen:
Kontakt aufnehmen und Angebot erhalten