Nach einem Todesfall hat man nicht nur mit den Emotionen zu kämpfen, sondern muss sich auch um viele organisatorische und bürokratische Angelegenheiten kümmern. Einen großen Teil nimmt dabei die Auflösung des Haushaltes der verstorbenen Person ein.
Wer darf einen Haushalt auflösen?
Nur die Erben der verstorbenen Person können eine Auflösung dessen Haushalts durchführen beziehungsweise in Auftrag geben. Wenn Sie nicht der Erbe sind oder das Erbe ausschlagen, dürfen Sie den Haushalt nicht auflösen.
Sollte es keine Erben geben, muss sich der Vermieter im Todesfall um die Haushaltsauflösung kümmern. Dabei ist es wichtig, abzuwarten, bis die Nachlass-Frage endgültig geklärt wurde. Sofern dies zu viel zeit in Anspruch nimmt, kann es Sinn machen, eine Nachlasspflegschaft zu beantragen. In Folge dessen kann der Mietvertrag gekündigt und die Immobilie geräumt werden.
Wie läuft eine Haushaltsauflösung ab?
Sie haben die Wahl, ob Sie den Haushalt eigenständig auflösen möchten oder ein professionelles Unternehmen mit der Haushaltsauflösung beauftragen möchten. Welche Variante für Sie die bessere ist, hängt in der Regel von der verfügbaren Zeit und Ihren logistischen sowie finanziellen Möglichkeiten ab.
Im Rahmen der Haushaltsauflösung muss der gesamte Haushalt der verstorbenen Person entrümpelt werden. Dabei wird das Inventar in den meisten Fällen verkauft, verschenkt oder entsorgt. Sobald die Immobilie leergeräumt wurde, kann sie wieder vermietet oder verkauft werden.
Eigenständige Haushaltsauflösung
Die größte Herausforderung bei einer Haushaltsauflösung besteht darin, das gesamte Inventar loszuwerden. Dieses kann verkauft, verschenkt oder entsorgt werden. Dabei sollten Ihre finanziellen Erwartungen aber nicht zu hoch ausfallen, da gebrauchte Möbel in der Regel nicht mehr sehr wertvoll sind. Es sei denn es handelt sich um Antiquitäten oder besonders gesuchte Stück. Dennoch sollten Sie nicht alles entsorgen, da es Menschen gibt, die sich sehr darüber freuen, wenn Sie für kleineres Geld gebrauchte Objekte kaufen können.
Das ist uns auch bei unserer täglichen Arbeit sehr wichtig. Schließlich sind die meisten Gegenstände noch in einem guten Zustand und können problemlos weiterverwendet werden.
Eine eigenständig durchgeführte Haushaltsauflösung ist zwar zum größten Teil kostenlos, beansprucht aber gleichzeitig auch viel Zeit und Kraft.
Entrümpelung beauftragen
Wenn Sie die Immobilie wieder vermieten, verkaufen oder selber nutzen möchten, empfiehlt es sich eine fachgerechte Haushaltsauflösung zu beauftragen. Somit sparen Sie nicht nur Zeit, sondern können sich dabei zeitgleich um den nächsten Schritt kümmern. Schließlich nimmt es sehr viel Zeit in Anspruch, wenn man eine Haushaltsauflösung nebenbei selbst durchführt. Als professionelles Entrümpelungs-Unternehmen können wir die Haushaltsauflösung deutlich schneller für Sie durchführen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, sodass wir gemeinsam über die bevorstehende Entrümpelung und Ihre Möglichkeiten sprechen können.