Erbfälle gehen häufig auch mit Trauer einher, da jemand verstorben ist, der einem nahe stand. Auch wenn natürlich die Erinnerungen an die gemeinsame Zeit und die verstorbene Person bleiben. Wenn auch noch ein materielles Erbe existiert, kommt es dadurch leider nicht selten zu Konflikten und Streitigkeiten. Dies kann nicht nur passieren, wenn ein Testament, Erbvertrag oder eine andere Verfügung von Todes wegen vorliegen, sondern auch aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, wenn beispielsweise nicht alle Beteiligten ausreichend über die Gesetzeslage informiert sind.
Die Informationen in diesem Blogbeitrag sind allgemeiner Art und stellen keine juristische dar. Es wurden jegliche Anstrengungen unternommen, die Richtigkeit der dargelegten Informationen zu prüfen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt.
Wieso kommt es in Erbfällen zu juristischen Auseinandersetzungen?
Ein Erbe wird häufig mit Wertschätzung und Liebe gleichgesetzt, sodass schnell das Gefühl einer Benachteiligung aufkommen kann, wenn die Verteilung des Erbes ungleichmäßig erscheint. Um „Gerechtigkeit“ zu erlangen, greifen manche Erben zu juristischen Mitteln. Nicht selten kommt es dadurch zu jahrelangen, kostspieligen und nervenaufreibenden gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen.
Mediation bei Erbfällen
Um gerichtliche Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Kosten zu verhindern, kann eine Mediation sinnvoll sein. Dabei müssen jedoch alle Beteiligten an einer gütlichen Einigung interessiert sein. Schließlich handelt es sich bei einer Mediation um ein freiwilliges sowie strukturiertes Verfahren zur konstruktiven Konfliktbeilegung mit Hilfe eines neutralen Mediators. Ziel der Mediation ist es, den Frieden zwischen den Beteiligten zu bewahren oder herbeizuführen.
Erbvergleich bei Erbfällen
Wenn alle Erben daran interessiert sind, das Erbe untereinander anders aufzuteilen, können sie sich auf einen Erbvergleich einigen. Hierbei wird das im Testament festgeschriebene Erbe im Einvernehmen aller Erben verändert.
Geld- und Sachwerte bei Erbfällen
Vererbt werden in der Regel Geld- oder Sachwerte. Ganz unabhängig davon, ob ein Streit vorliegt oder nur eine Umverteilung gewünscht ist, sollte bei vererbten Gegenständen ein Experte hinzugezogen werden, um den Sachwert zu ermitteln. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten. Als zuverlässiger Dienstleister für Haushaltsauflösungen sind wir nicht nur mit der Auflösung, sondern auch mit der Schätzung von Nachlässen vertraut. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern übernehmen wir gerne eine Einschätzung über den Wert der vererbten Gegenstände, sodass Sie schnell eine Einigung in Ihrem Erbfall erzielen können.
Wenn Sie bei Ihrer Entrümpelung Unterstützung benötigen, können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren, sodass wir gemeinsam über die bevorstehende Entrümpelung und Ihre Möglichkeiten sprechen können.