Wer den Schaden während eines Umzugs verursacht, muss auch für diesen haften. Dies gilt sowohl bei Umzügen durch professionelle Umzugsunternehmen als auch bei Umzügen, die in Eigenregie mit der Hilfe von Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten durchgeführt werden. Gerade bei privater Unterstützung sollten Sie sich jedoch vor Gefälligkeitsschäden in Acht nehmen.
Was sind Gefälligkeitsschäden?
Um einen Gefälligkeitsschaden handelt es sich bei einer unentgeltlichen Arbeit, wenn Ihnen beispielsweise Familienmitglieder, Freunde und Bekannte bei Ihrem Umzug helfen. Gefälligkeitsschäden werden jedoch in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Diese Schäden müssen vom Verursacher selbst beglichen werden – selbst wenn der Verursacher eine Privathaftpflichtversicherung hat. Diese übernimmt die Kosten nur, wenn Gefälligkeitsschäden explizit laut Vertrag mitversichert sind.
Beugen Sie Gefälligkeitsschäden vor
Um Gefälligkeitsschäden vorzubeugen, können Sie ein professionelles Umzugsunternehmen mit Ihrem Umzug beauftragen. Dieses kümmert sich nicht nur um die Durchführung Ihres Umzugs, sondern auch die Organisation dessen. Zudem sind Umzugsunternehmen in der Regel auch für Schäden während eines Umzugs versichert. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich jedoch noch vor der Beauftragung des Umzugsunternehmens dahingehend erkundigen. Um uns und unsere Kunden abzusichern, haben wir eine entsprechende Versicherung, die bei einem eventuellen Schadensfall die Kosten für uns übernimmt.
Wenn Sie Ihren Umzug jedoch in Eigenregie durchführen möchten, sollten Sie sich entsprechend absichern. Versicherungen sind für viele Menschen ein lästiges Thema, dem Sie sich nur ungern annehmen. Diese können bei einem Umzug jedoch essenziell sein. Denken Sie nicht nur an die private Haftpflichtversicherung, sondern auch an eine Transportversicherung und eventuell ist auch eine Hausratsversicherung nötig. Achten Sie darauf, dass auch Gefälligkeitsschäden durch die Versicherung abgedeckt sind.
Welche Versicherungen können bei einem Umzug sinnvoll sein
Bei einem Umzug in Eigenregie gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um Sie und Ihre Helfer bei Schäden abzusichern. Dabei ist es wichtig, dass die Versicherungen die Kosten für den Schadensfall ausreichend abdecken.
- Haftpflichtversicherung: Sie können bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung einen Zusatztarif buchen, der auch Ihre Umzugshelfer bei Gefälligkeitsschäden während eines Umzugs absichert
- Transportversicherung: Die Transportversicherung schützt Sie bei Transportschäden. Das bedeutet, dass die Kosten bei einem Schadensfall auf dem Transportweg zwischen der alten und der neuen Wohnung übernommen werden.
- Hausratsversicherung: Sobald Sie umziehen, ist Ihr Hausrat über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 2 Monate) in beiden Wohnungen versichert. Danach erlischt der Schutz in Ihrer alten Wohnung, es sei denn, Sie behalten diese als Zweitwohnsitz. Dabei ist es jedoch erforderlich, dass Sie Ihre Versicherung spätestens zu Beginn des Umzugs über den Umzug informieren.
Ihnen steht ein Umzug bevor und Sie möchten unseren Umzugsservice in Anspruch nehmen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!